Schick, aber offenbar nicht ungefährlich: Die Touchscreen-Bedienung in neueren Automobilen wie hier im Tesla Model3. (Foto Tesla)
Abwendung vom Verkehr durch Touch-Bedienung: Aus die Maus?
Hier in carsandcritics.de war, gerade auch im Hinblick auf die mögliche Stammkunden verschreckende Digital-Offensive des Volkswagen-Konzerns, häufig davon die Rede, dass es problematisch sein kann Funktionen während der Fahrt via Touchscreen oder ähnlichen Bedienarten einzustellen. Beispiel: das einfache Vergrößern der Navi-Karte war bis dato meist über einen Drehregler möglich. Ja klar, es gibt Lenkrad- und Sprachbedienung, aber das ist offenbar nicht der Weisheit letzter Schluss. Und tippen, also touchen? Vor allem dann nicht, wenn man sich zur Einstellung einfacher Funktionen durch ein Untermenue hangeln muss.
Dem Digital-Touch-Slide-Bedienungswahn – spart Geld, gell, weil ein paar Hardcore-Elemente für 50 Cent entfallen – wird nun möglicherweise von Amts wegen ein Ende gesetzt. Dass dabei ausgerechnet Tesla die Steilvorlage dazu liefert, darf – irre, oder? – als Bonmot empfunden werden. Denn andere Autobauer orientieren sich neuerdings gerne an den Aktivitäten der Kalifornier. Und nun das: Weil ein Tesla-Owner während der Fahrt versuchte, die Geschwindigkeit seiner Scheibenwischer einzustellen, dabei aber von der Straße abkam und einen Unfall verursachte, sah das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Schuld. Das Ganze hat, verkürzt geschildert, mit dem Handy-Paragraphen zu tun: Nix scrollen, wischen, tippen und tappen während der Fahrt. Der Touchscreen eines Autos – hier Tesla – sei, so letztlich die Urteilsfindung, nicht anders zu werten als die Bedienung eines schnöden Smartphones. Die „Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen“, das ist das Problem. Zumindest, wenn die Aktion zuviel Zeit in Anspruch nimmt.
Was lehrt uns das? Wir hätten bitte, um nicht straffällig zu werden oder gar den Versicherungsschaden zu bezahlen, wieder einige der guten alten Taster und Drehregler wieder zurück. Zumindest jene, die für die wichtigsten Funktionen eines Autos elementar sind. Der Karlsruher Warnschuss gilt nicht nur Tesla, er gilt auch Volkswagen und anderen. Immerhin handelt es sich hier um ein OLG-Urteil – das ist nicht zu verachten, denn es war ja nicht ein seniler alter, einen 80er-Golf oder Saab fahrender Amtsrichter aus einem seniorengeprägten Landkreis, der die Entscheidung fällte. Eine möglicherweise wegweisende Entscheidung übrigens. (wip.)